Schalldämpfer

Schalldämpfer

Sehr leistungsfähige Dämpfer aus dem Norden

rauch

 Mit  dem  3. WaffRändG ab dem  20 .02.2020
 ist für den Erwerb ein gültiger JS ausreichend.
 Es ist kein Voreintrag mehr erforderlich  

 Anmerkung: Da Jagdscheine keine waffenrechtlichen Erlaubnisse sind, sind diese auch nicht im NWR gespeichert und verfügen deshalb auch nicht über eine E-ID.

Dies macht die Angabe der E-ID von der WBK erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob in der WBK noch Raum zur Eintragung einer weiteren Waffe besteht oder nicht.
 

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