Sehr leistungsfähige Dämpfer aus dem Norden
Mit dem 3. WaffRändG ab dem 20 .02.2020
ist für den Erwerb ein gültiger JS ausreichend.
Es ist kein Voreintrag mehr erforderlich
Anmerkung: Da Jagdscheine keine waffenrechtlichen Erlaubnisse sind, sind diese auch nicht im NWR gespeichert und verfügen deshalb auch nicht über eine E-ID.
Dies macht die Angabe der E-ID von der WBK erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob in der WBK noch Raum zur Eintragung einer weiteren Waffe besteht oder nicht.